Kastration - warum? wie? wann?


Warum?

Seit dem Jahr 2005 gibt es in Österreich eine Kastrationspflicht für alle Katzen mit Freigang. Davon ausgenommen sind seit 01.04.2016 nur noch Zuchtkatzen. Für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz muss man mit hohen Geldstrafen rechnen. Obwohl laut Gesetz keine Kastrationspflicht für Wohnungskatzen besteht, kann jedem Besitzer von Wohnugnskatzen nur ans Herz gelegt werden, eine Kastration durchführen zu lassen. Um die Vermehrung zu vermeiden, wurde das Tierschutzgesetz 2017 weiter verschärft und ist es nur noch Tierheimen und Züchtern erlaubt, Tiere im Internet anzubieten. Wer Tiere verkauft ohne Züchter zu sein, macht sich strabar.

 

Wer schon einmal eine rollige Kätzin Zuhause hatte oder gar einen Kater, der den gesamten Wohnraum als sein Revier markiert hat, wird wohl nicht länger davon überzeugt werden müssen, dass die Kastration durchaus sinnvoll ist.

 

Gründe, die für eine Kastration sprechen:

  • keine ungewollte Vermehrung , durch die Tierheime noch weiter gefüllt werden
  • keine hormonellen Probleme wie Dauerrolligkeit / ungewolltes Markieren in der Wohnung
  • Revierkämpfe bleiben aus - geringere Verletzungsgefahr
  • keine hormonell bedingten Erkrankungen wie Zysten, Gesäugetumore und Gebährmutterentzündungen
  • geringere Infektionsgefahr an FeLV und FIV
  • weniger Stress für Mensch und Tier
  • höhere Lebenserwartung

Trotz all dieser durchaus plausiblen und logischen Gründe werden viele Katzen nicht kastriert und die Weibchen werden "ungewollt" trächtig. Nur die wenigsten Besitzer lassen ihre trächtige Kätzin kastrieren und so kommen bald bis zu 9 Kitten zur Welt. Für diese Kitten muss gesorgt werden und auch sie brauchen bald ein neues Zuhause.

 

Einige Katzenbesitzer sind der Meinung, dass eine Kätzin einmal geworfen haben sollte, um das Wunder der Geburt zu erleben. Ganz ehrlich - glaubt das wirklich jemand oder möchte man in Wahrheit selbst Zeuge dieses Wunders werden? Es hilft der Psyche der Kätzin in keinster Weise, wenn sie einmal Junge hatte. Unsere Tierheime sind voll. Auf Bauernhöfen werden jedes Jahr hunderte von Katzenbabies grausam ermordet. Nur einige wenige haben das Glück ein Zuhause zu finden und leider können sie auch dort nicht immer ein Katzenleben lang bleiben und landen dann doch in einem der überfüllten Tierheime. Die Bauernhofkatzen, die den Bauern entkommen sind und keinen neuen Besitzer finden, werden nicht kastriert und bringen im nächsten Jahr wieder neuen Nachwuchs auf die Welt.... Zusätzlich zu diesen unzähligen Bauernhofkätzchen müssen dann nicht noch weitere Jungtiere auf die Welt gebracht werden um anschließend im Tierheim zu landen!

 

Aus all diesen Gründen geben wir unsere Kitten nur kastriert ab.

 

Wie?

Eine kurze Erläuterung, soll mit dem weit verbreiteten Vorurteil aufräumen, dass lediglich Kater kastriert und Kätzinnen sterilisiert werden. Sowohl Kater als auch Kätzinnen werden in der Regel kastriert, da eine Sterilisation (Durchtrennen der Samen- beziehungsweise Eileiter) zwar die Möglichkeit der Vermehrung ausschließt, die unerwünschten Begleiterscheinungen wie Markieren und Rollen aber weiterhin auftreten.

 

Bei der Kastration werden beim Kater die Hoden und bei der Kätzin die Eierstöcke und die Gebährmutter vollständig entfernt. Dies führt dazu, dass keine Hormone (mehr) produziert werden.

 

Wann?

Je nach Katzenbesitzer, Tierarzt, Züchter, Artikel in Fachzeitschriften, etc. liest man unterschiedliche Meinungen und Empfehlungen wann denn nun der perfekte Zeitpunkt für die Kastration gekommen ist. Es gibt diverse Thesen von "so früh wie möglich" und "warten bis die Katzen geschlechtsreif sind" bis zu "erst wenn sie ausgewachsen sind" oder gar "eine Kätzin sollte zumindest einmal geworfen haben".

Dass es völliger Unfug ist, dass die Kätzin bereits einmal geworfen haben sollte, wurde bereits erläutert. Leider gibt es noch immer Tierärzte, die diese Unwahrheiten verbreiten (unter Umständen liegt dies an den zusätzlichen Einnahmen für die Behandlung der Kitten?). Bleibt die Frage, ob man wartet bis die Geschlechtsreife einsetzt, die Katze ausgewachsen ist oder ob man sich für eine Frühkastration entscheidet. Gerade wenn Kater und Katze zusammen leben muss die Kastration unbedingt vor der Geschlechtsreife erfolgen: der Kater merkt in der Regel vor dem Besitzer, wenn die Kätzin soweit ist!

 

Es gibt immer mehr Tierheime und Züchter, die Katzen bereits im Alter von 3 Monaten frühkastrieren lassen. Durch die Kastration vor Einsetzen der Geschlechtsreife kann eine Trächtigkeit auf jeden Fall vermieden werden. Durch Stuiden konnte bewiesen werden, dass jüngere Tiere den operationellen Eingriff aufgrund des aktiveren Stoffwechsels besser vertragen als ihre älteren Artgenossen und konnten keine negative Entwicklung nachgewiesen werden.

 

Zum Thema Frühkastration können wir Ihnen diese Website sehr empfehlen. Wir haben uns für die Frühkastration entschieden, um unseren Kitten ein ruhiges und vor allem langes Leben als Stubentiger zu ermöglichen. Nur Zuchttiere werden unkastriert abgegeben.